Mitarbeiterin oder Mitarbeiter Intranet-Migration befristet für ca. 3 Monate

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Das Intranet des Bundesverwaltungsgerichts mit mehreren tausend Seiten wird in eine neue technische Umgebung migriert. Sie unterstützen dabei die Projektgruppe und die Abteilungen und Bereiche bei der Portierung der einzelnen Intranet-Seiten in das neue System.

Ihre Aufgaben

  • Migration bestehender Inhalte vom alten Intranet in die neue Umgebung (Microsoft SharePoint)
  • Redigieren bestehender Inhalte und Erstellen neuer Inhalte in Zusammenarbeit mit den internen Redaktor/innen
  • Unterstützen der Projektgruppe bei der Einführung und Schulung der Redaktor/innen

Ihre Kompetenzen

  • Student/in einer Universität oder Fachhochschule, abgeschlossene Matura/WMS oder Grundbildung im Bereich Informatik
  • Gute MS-Office-Kenntnisse (Excel), IT-affin und technisches Flair, CMS-Kenntnisse von Vorteil
  • Schnelle Auffassungsgabe, Belastbarkeit und Umsetzungsgabe
  • Selbständige, eigenverantwortliche und strukturierte Arbeitsweise
  • Teamfähig, kommunikativ, dienstleistungsorientiert

Zusatzinformationen

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an
Herr Mirco Facchin, Personalbereichsleiter, Tel. +41 (0)58 465 25 35
Herr Andreas Notter, Leiter Kommunikation, Tel. +41 (0)58 468 60 58

Eintrittsdatum: Anfangs/Mitte Mai 2018
Dauer: 2.5 - 3 Monate
Bewerbung bis: 4. April 2018 Referenznummer: 33861

Zum Arbeitgeber

Das Bundesverwaltungsgericht mit Sitz in St. Gallen behandelt Beschwerden, die gegen Verfügungen von Bundesbehörden erhoben werden. Die Mehrheit seiner Urteile wird abschliessend entschieden, und von den beim Bundesgericht anfechtbaren wird nur eine Minderheit weitergezogen. Die hohe Akzeptanz seiner Urteile ist vor allem auf die hohe Qualität und angemessene Behandlungsdauer zurückzuführen. Hierfür bietet es seinen Mitarbeitenden modernste Arbeitsplätze, flexible Zeitmodelle und ein dreisprachiges Arbeitsumfeld an.

Die Bundesverwaltung achtet die unterschiedlichen Biografien ihrer Mitarbeitenden und schätzt deren Vielfalt. Gleichbehandlung geniesst höchste Priorität.

Am 12.03.2018 veröffentlicht. Originalanzeige