Sekretärin/Sekretär Amtshilfe

in Bern
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Steuern Sie etwas bei!
Arbeiten Sie in der dynamischen Domäne der internationalen Amtshilfe und unterstützen dabei zusammen mit einem kleinen Team die ganze Abteilung in allen administrativen Belangen.

Ihre Aufgaben

  • Verwalten von Dossiers: Erfassen und Überprüfen von Einträgen in der Geschäftskontrolle, Erfassen von Ersuchen, Führen der elektronischen Ablage sowie Archivierung
  • Bearbeiten und Überwachen des postalischen und elektronischen Ein- und Ausgangs, sowie Erledigung der daraus entstehenden Arbeiten
  • Redigieren einfacher Korrespondenz
  • Organisieren von Dienstreisen und allgemeine Sekretariatsarbeiten

Ihre Kompetenzen

  • Kaufmännische Grundbildung, mit erster Berufserfahrung in Advokatur oder Gericht
  • Rasche Auffassungsgabe, Organisationsgeschick sowie effiziente Arbeitsweise
  • Gewohnt, repetitive Arbeiten auszuführen und gute IT-Kenntnisse
  • Gewandt im mündlichen und schriftlichen Ausdruck sowie gute Kenntnisse einer zweiten Amtssprache und des Englischen

Zusatzinformationen

Fachliche Auskünfte erteilt Ihnen gerne:
Frau Josette Meister, Leiterin Sekretariat, Tel. 058 462 71 72

Allfällige postalische Bewerbungen senden Sie bitte an:
DLZ Pers EFD, Eigerstrasse 71, 3003 Bern

Die Stelle ist befristet bis 31. Dezember 2019 Referenznummer: 605-34396

Zum Arbeitgeber

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) ist das Kompetenzzentrum des Bundes für Steuerfragen. Dank Mehrwertsteuer, Direkter Bundessteuer, Verrechnungssteuer sowie Stempelabgaben ist sie für den grössten Teil der Bundeseinnahmen verantwortlich. Zu ihren Dienstleistungen gehören die sachgerechte Anwendung und Durchsetzung des Steuerrechts, die Weiterentwicklung des Steuerwesens sowie die Mitwirkung bei internationalen Steuerfragen.

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten werden von den Angestellten der ESTV sehr geschätzt.

Die Bundesverwaltung achtet die unterschiedlichen Biografien ihrer Mitarbeitenden und schätzt deren Vielfalt. Gleichbehandlung geniesst höchste Priorität.

Am 04.06.2018 veröffentlicht. Originalanzeige