Hochschulpraktikant/in

in Bern
Praktikum Abgelaufen Student
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Migration bewegt
Im Rahmen Ihres Praktikums (zu 50-70% für eine Dauer von 10 Monaten) bei der Sektion Arbeitskräfte Westschweiz und Tessin beteiligen Sie sich an der Anwendung der Bestimmungen des Bundesgesetzes über Ausländer/-innen bezüglich der Zulassung von Drittstaatsangehörigen und an anderen Aufgaben der Sektion Arbeitskräfte Westschweiz und Tessin des Staatsekretariats für Migration SEM.

Ihre Aufgaben

  • Mitarbeiten bei der Bearbeitung von Gesuchen um Erteilung einer Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung, die der Sektion zur Genehmigung vorgelegt werden
  • Mitwirken bei der Ausarbeitung von Notizen und von Antworten auf parlamentarische Interventionen
  • Zusammenarbeiten bei der Entwicklung und Umsetzung laufender Projekte
  • Beantworten von Fragen von Unternehmen und Bürgern betreffend Aufenthalts - und Arbeitsbewilligungen
  • Mitarbeiten bei der Erarbeitung von Stellungnahmen in Konsultationsverfahren und bei der Übersetzung von Texten

Ihr Profil

  • Hochschulabschluss (Bachelor oder Master) vorzugsweise in Volkswirtschaft oder Rechtswissenschaft
  • Interesse an der schweizerischen Migrationspolitik
  • Beherrschung einer Amtssprache und gute Kenntnisse einer zweiten Amtssprache
  • Flexibilität und Offenheit für neue Aufgaben
  • Gute redaktionelle Fähigkeiten

Zusätzliche Informationen

Der Abschluss des Studiums darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen.
Für fachliche Auskünfte steht Ihnen Herr Paolo Pedrioli, Sektionschef, Tel. +41 58 462 28 28, gerne zur Verfügung. Referenznummer: 420-3744

Über uns

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) befasst sich mit allen Fragen des Ausländerrechts und des Asylrechts. Die Sektion Arbeitskräfte Westschweiz und Tessin ist für die Umsetzung der Rechtsvorschriften für ausländische Arbeitskräfte aus Drittstaaten in den lateinischen Kantonen und für die Umsetzung der Entwicklungen in diesem Bereich zuständig. Neben der Bearbeitung von jährlich 5’000 Gesuche aus den Kantonen erstellt die Sektion Arbeitskräfte Westschweiz und Tessin die Weisungen für die Zulassung von Drittstaatsangehörigen zum Arbeits-markt.

Die Bundesverwaltung achtet die unterschiedlichen Bedürfnisse und Lebenserfahrungen ihrer Mitarbeitenden und fördert deren Vielfalt. Gleichbehandlung geniesst höchste Priorität.

Am 28.11.2022 veröffentlicht. Originalanzeige