Hochschulpraktikantin / Hochschulpraktikanten für die Meldestelle für Geldwäscherei MROS
Mehr als Polizei.
Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung: Hier können Sie Ihr Interesse an finanzpolitischen Fragen und Ihr kriminalanalytisches Flair ideal verbinden sowie einen wertvollen Beitrag zur Aufdeckung internationaler Kriminalfälle leisten.
Ihre Aufgaben
- Erwerb von vertieften Kenntnissen im Bereich der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung
- Bearbeiten und Analysieren von Verdachtsmeldungen
- Informationsaustausch mit ausländischen Partnerstellen
- Erfassen der erlangten Informationen in der MROS-Datenbank
Ihre Kompetenzen
- Juristischer Hochschulabschluss oder gleichwertige Ausbildung
- Kenntnisse im Straf- und Verwaltungsrecht
- Interesse an finanzpolitischen und kriminalanalytischen Themen
- Ausgeprägte Analysefähigkeit
- Gute mündliche und schriftliche Kenntnisse einer zweiten Amtssprache sowie Englisch
Zusatzinformationen
Studienabschluss und Praktikumsbeginn dürfen höchstens ein Jahr auseinanderliegen.
Bundesamt für Polizei fedpol, Fachzentrum Personal, Ref-Nr. 403-850, Taubenstrasse 16, 3003 Bern
Für fachliche Auskünfte steht Ihnen Frau Julia Blaser, Tel. 058 463 40 40, gerne zur Verfügung. Referenznummer: 403-850
Zum Arbeitgeber
fedpol ist die führende Polizeibehörde der Schweiz - mit gutem Beispiel und überzeugenden Resultaten voran. Wir ermitteln in Strafverfahren des Bundes gegen Schwerstkriminalität. Wir steuern die nationale und internationale Polizeikooperation. Wir schützen Personen und Gebäude in der Verantwortung des Bundes. Wir entwickeln und betreiben nationale Informationssysteme und Kompetenzzentren.
Die dem Direktionsbereich Kriminalprävention und Direktionsstab angegliederte Meldestelle für Geldwäscherei MROS (Money Laundering Reporting Office Switzerland) ist die zuständige Stelle, welcher Finanzintermediäre geldwäschereiverdächtige Vorgänge oder mögliche Fälle von Terrorismusfinanzierung melden müssen. Die MROS sammelt die Informationen, analysiert die Daten und leitet diese bei begründetem Verdacht an die Strafverfolgungsbehörden des Bundes oder der Kantone weiter.
Die Bundesverwaltung achtet die unterschiedlichen Biografien ihrer Mitarbeitenden und schätzt deren Vielfalt. Gleichbehandlung geniesst höchste Priorität.