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Bern, Schweiz (und Homeoffice) | 80-80%
Diesen Beitrag können Sie leisten
- Im Vollzug zum Heilmittelgesetz mit arbeiten
- Bei der Revision des Heilmittelgesetzes mithelfen
- DieVorbereitung und Auswertung von Vernehmlassungen begleiten
- Die Projektleitung und das Team unterstützen
Das macht Sie einzigartig
- Bachelor- oder Masterabschluss in Politik-/Rechts-/Wirtschafts-/Pharmazeutischen /Naturwissenschaften
- Interesse am Thema Heilmittelrecht, Arzneimittel, Medizinprodukte
- Redaktionelles Geschick, Organisationstalent und selbstständige Arbeitsweise
- Grundkenntnisse des Schweizer Gesundheits- und Politiksystems
- Aktive Kenntnisse von einer Amtssprache und wenn möglich passive Kenntnisse der zweiten Amtssprache sowie gute Englischkenntnisse
Auf den Punkt gebracht
Die Stelle bietet einen guten Einblick in die Gesetzgebungsprozesse und den Gesetzesvollzug des Heilmittelrechts. Teamgeist und die enge Zusammenarbeit in einem interdisziplinären Team wird aktiv gelebt und sind zentrale Elemente für eine qualitativ hochstehende Arbeit.
Das bieten wir
- Arbeiten für die Schweiz Wir setzen uns für das Erfolgsmodell Schweiz ein und arbeiten zum Wohl der Bevölkerung.
- Gelebte Vielfalt Dank Chancengleichheit entfalten wir unsere Kompetenzen und bringen unterschiedliche Perspektiven ein.
- Gesund am Arbeitsplatz Wir unterstützen und beraten unsere Mitarbeitenden im Bereich der physischen und psychischen Gesundheit.
Engagiert für die Gesundheit
Wir setzen uns auf nationaler Ebene kompetent für die Gesundheit der Bevölkerung und das Gesundheitssystem in der Schweiz ein. Dabei pflegen wir auch internationale Netzwerke. Unsere Arbeit ist herausfordernd, spannend und wir meistern sie auf Augenhöhe im Austausch miteinander. Wir sind engagiert, offen und respektvoll. Wenn Sie eine sinnvolle Arbeit in einem vielfältigen, lebhaften und attraktiven Umfeld suchen, ist das BAG genau das Richtige für Sie.
Zusätzliche Informationen
Fachliche Auskünfte erteilt Ihnen gerne Frau Edith Luginbühl, Sektionsleiterin Heilmittelrecht, Tel. +41 58 463 42 76. Für ein Praktikum in der Bundesverwaltung darf der Studienabschluss bei Praktikumsbeginn maximal 18 Monate zurückliegen (entscheidend ist das Datum auf dem Diplom). Das Praktikum ist auf ein Jahr befristet, mit Stellenantritt am 01. Januar 2027. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite über Hochschulpraktika im Stellenportal. Dort finden Sie Details zu den Zulassungsbedingungen, Lohn und Möglichkeiten im Zusammenhang mit Ihrem Studienfach.
Fragen zur Stelle
Edith Luginbühl +41 58 463 42 76
Fragen zur Bewerbung
HR Service Center +41 58 469 17 32