Wie oft waren Sie im letzten Jahr krank?
Eigentlich sind Fragen zur Krankheitsgeschichte des Bewerbers nicht zulässig. Es gibt jedoch auch Ausnahmen – etwa, wenn sich Erkundigungen zum Ges...
- 15. Oktober 2020
- 2 Min. Lesezeit
- Max

Eigentlich sind Fragen zur Krankheitsgeschichte des Bewerbers nicht zulässig. Es gibt jedoch auch Ausnahmen – etwa, wenn sich Erkundigungen zum Gesundheitszustand auf die auszuübende Tätigkeit beziehen. Immerhin möchte der Arbeitgeber sicherstellen, dass der Bewerber gesundheitlich in der Lage ist, den Job auszuüben. Bei einem Bürojob dürften da keine Probleme auftreten. Oder?
Alternative Formulierungen:
- Wie viele Fehlzeiten hatten Sie krankheitsbedingt im vergangenen Job?
- Sind Sie in irgendeiner Weise gesundheitlich eingeschränkt?
Vorbereitung:
Du solltest wissen, dass Fragen zu deiner Gesundheit - wenn sie nicht im direkten Zusammenhang mit deiner Tätigkeit stehen – nicht beantwortet werden müssen. Leidest du tatsächlich unter akuten Erkrankungen, die dich körperlich oder psychisch so sehr einschränken, dass du der besagten Tätigkeit nicht nachgehen kannst, ist es vor allem in deinem Interesse, der Gesundheit den Vorrang zu geben! In allen anderen Fällen solltest du im Vorfeld abwägen, welche Informationen du dem potentiellen Arbeitgeber gegenüber fairerweise preisgeben solltest und welche du lieber für dich behältst.
Dos:
Wenn du im Winter öfter mal erkältet bist oder Kopfschmerzen hast, dann gibt es keinen Grund, diesen Umstand im Bewerbungsgespräch zu thematisieren. Anders sieht es bei schwerwiegenderen Krankheiten aus, die dich daran hindern können, deinen Job im entsprechenden Umfang auszuüben. Hier solltest du ehrlich sein, um zu verhindern, im Nachhinein einer mutwilligen Täuschung bezichtigt zu werden.
Die Details deiner Erkrankung sind wiederum privat und müssen nicht angesprochen werden. Bist du im letzten Job zum Beispiel aufgrund eines Unfalls länger ausgefallen, kannst du das sagen (musst aber nicht) – daraus wird der Recruiter nicht schliessen, dass du in diesem Unternehmen auch ausfallen wirst.
«Letztes Jahr hat mich ein Transporter auf dem Fahrrad übersehen und ich lag mit einem gebrochenen Arm im Krankenhaus. Aber ansonsten erfreue ich mich bester Gesundheit.»
Verschweige auf keinen Fall Krankheiten, die dich im Beruf einschränken oder ein Gesundheitsrisiko für Kollegen und Dritte darstellen können. Auch ist es nur fair, anstehende Operationen oder Kuren, die dich bereits zu Arbeitsbeginn für längere Zeit ausfallen lassen, anzusprechen. Auch wenn die Frage in deinem Fall unzulässig ist, antworte lieber mit «Ich war selten krank», als den Recruiter auf die Rechtslage hinzuweisen.
«Netter Versuch, aber so weit ich weiss, ist diese Frage nicht zulässig. Das müssten Sie doch eigentlich wissen.»
Was der Recruiter mit dieser Frage bezweckt:
Natürlich zielt diese Frage vorwiegend darauf ab, festzustellen, ob mit hohen Ausfallzeiten beim entsprechenden Bewerber zu rechnen ist oder nicht. Dennoch ist es auch die Pflicht eines jeden Arbeitgebers, für die Gesundheit der Mitarbeiter zu sorgen und diese nicht fahrlässig Tätigkeiten ausüben zu lassen, denen sie aus gesundheitlichen Gründen nicht nachkommen sollten oder dürfen.
Wir meinen:
Du musst diese Frage nur beantworten, wenn eine gesundheitliche Beeinträchtigung dich daran hindert, den betreffenden Job auszuüben bzw. du anderen durch das Verschweigen bestimmter Krankheiten Schaden zufügen könntest. Trifft keiner dieser Fälle zu, liegt es ganz allein bei dir, inwieweit du dem Recruiter eine Auskunft zu deinem Gesundheitszustand geben möchtest.