Hochschulpraktikant/in

in Bern
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Migration bewegt
Das Praktikum bietet die Möglichkeit, sich mit den verschiedenen Verfahren vertraut zu machen, die von einer Verwaltungseinheit des SEM bearbeitet werden. Die Einheit arbeitet im Bereich der Zulassung und des Aufenthalts von Ausländerinnen und Ausländern.

Ihre Aufgaben

  • Bearbeiten von Einspracheverfahren bei Visas in Übereinstimmung mit den Schengen-Bestimmungen und dem nationalen Recht.
  • Bearbeiten von Anträgen auf Einreise und Aufenthalt zu Studienzwecken, die von den kantonalen Migrationsbehörden im Rahmen des Zustimmungsverfahrens gestellt werden.
  • Bearbeiten von Anträgen auf vorzeitige Niederlassungsbewilligung, die von den kantonalen Migrationsbehörden im Rahmen des Zustimmungsverfahrens gestellt werden.
  • Bearbeiten von Anträgen auf Aufenthaltsbewilligung bei Härtefällen (insbesondere bei sans-papiers), die von den kantonalen Migrationsbehörden im Rahmen des Zustimmungsverfahrens gestellt werden.
  • Bearbeiten von weiteren Fällen (Familienzusammenführungen, Verlängerung des Aufenthalts nach Auflösung der Familiengemeinschaft usw.) entsprechend den Bedürfnissen der Sektion.
  • Erledigen der Aufgaben mehrheitlich in französischer Sprache

Ihr Profil

  • Hochschulabschluss vorzugsweise in Rechtswissenschaften
  • Starkes Interesse an Migrationsfragen
  • Redaktionelles Geschick
  • Analytische Fähigkeiten
  • Selbständiges Arbeiten und gute Organisationfähigkeiten
  • Gute Kenntnisse einer zweiten Amtssprache und des Englischen

Zusätzliche Informationen

Für fachliche Auskünfte steht Ihnen Frau Corinne Geuggis, Tel. +41 58 465 98 65, gerne zur Verfügung. Referenznummer: 420-HSPWS2

Über uns

Die Abteilung Zulassung Aufenthalt des SEM ist zuständig für alle ausländerrechtlichen Vollzugsfragen betreffend die Zulassung und den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz ausserhalb der Arbeitsmarktzulassung. Sie behandelt Visumsgesuche und Einsprachen für vorübergehende Aufenthalte und aus humanitären Gründen. Sie ist zuständig für das ausländerrechtliche Zustimmungsverfahren namentlich bei Familiennachzug, Aufenthaltsverlängerung nach Auflösung der ehelichen Gemeinschaft, Abweichung von den Zulassungsvoraussetzungen (Härtefälle, Sans-Papiers, staatspolitische Gründe, Rentnerinnen und Rentner) und Aufenthalt in der Schweiz zu Ausbildungszwecken (Studierende). Sie ordnet auch Wegweisungen und Einreiseverbote an.

Die Bundesverwaltung achtet die unterschiedlichen Bedürfnisse und Lebenserfahrungen ihrer Mitarbeitenden und fördert deren Vielfalt. Gleichbehandlung geniesst höchste Priorität.

Published on 2021-07-06. Original Job Ad