Recruiter is watching you: Was du über Backgroundchecks wissen musst

Natürlich sind deine Bewerbungsunterlagen die Hauptakteure bei der Entscheidung eines Unternehmens, ob du in die nächste Runde kommst oder nicht. A...

  • 19. April 2020
  • 2 Min. Lesezeit
  • Sonia Craven

Natürlich sind deine Bewerbungsunterlagen die Hauptakteure bei der Entscheidung eines Unternehmens, ob du in die nächste Runde kommst oder nicht. Aber es gibt noch zwei Überprüfungsprozesse, denen deine Unterlagen standhalten müssen: dem Backgroundcheck und dem Kontaktieren deiner Referenzen.

Wie überall kann man auch hier einige Fehler machen, wenn man nicht aufpasst. Was du beachten solltest, damit dir keine unterlaufen.

Der Backgroundcheck

Hier geht es vor allem darum, nachzuvollziehen, ob die Informationen, die du in deinem CV, LinkedIn-Profil etc. angegeben hast, auch der Wahrheit entsprechen. Zum Beispiel, ob die Zeiträume deiner früheren Tätigkeiten und die Jobtitel stimmen. Du wärst nicht der erste Bewerber, der sein CV ein bisschen aufpoliert, indem er zum Beispiel seine «Mädchen für alles»-Tätigkeit im letzten Praktikum als «Office Management» verkauft. Aber man muss aufpassen, dass man sich mit solchen Schummeleien selbst kein Bein stellt. Wenn herauskommt, dass man nur acht statt zwölf Monate bei einem Arbeitgeber war, weil man das Traineeship (aus welchen Gründen auch immer) abgebrochen hat, war’s das mit dem guten Eindruck. Denn die letzte Frage, die du aufwerfen willst, ist: «Können wir dem Bewerber eigentlich vertrauen?» Erdichte dir also keine Abschlüsse, zu denen dir noch (egal wie wenige) Leistungspunkte fehlen, Sprachkenntnisse, die tatsächlich nicht mal für eine Essensbestellung reichen, oder Erfahrungen in Bereichen, die du eigentlich gerade einmal richtig buchstabieren kannst.

Die Referenzen

Und dann gibt es da noch die besonders unangenehmen Fälle, in denen zwar die Unterlagen einwandfrei sind, es mit den Bewerbungen aber trotzdem schief läuft – wegen eines Dritten. Wenn trotz guter Vorstellungsgespräche nur Absagen zurückkommen, kann es durchaus sein, dass da ein ehemaliger Chef oder Kollege «nachgeholfen» hat. Wer ehemalige Mitarbeiter absichtlich schlecht macht, dem können tatsächlich sogar juristische Konsequenzen drohen. Das hält zum einen aber nicht jeden ab, es trotzdem zu tun; zum anderen ist üble Nachrede schwierig zu beweisen.

Das Problem ist tatsächlich so verbreitet, dass es sogar Agenturen gibt, die Referenzen für Bewerber überprüfen. Sie nehmen schriftlich oder telefonisch Kontakt mit ehemaligen Arbeitgebern auf und geben sich bei diesen als Recruiter aus, die daran interessiert sind, die betreffende Person einzustellen – so weiss der Bewerber im Anschluss, welche Infos so über ihn verbreitet werden. Wenn du nicht gleich einen Dienstleister engagieren willst, kannst du natürlich auch einen Freund mit einem eigenen Unternehmen bitten, dasselbe zu tun. Wenn auf diese Weise herauskommt, dass ehemalige Vorgesetzte daran arbeiten, deinen Ruf zu ruinieren, kannst du juristisch tätig werden und eine Unterlassung einfordern. Bei den meisten Arbeitsgerichten wirst du damit gute Chancen auf Erfolg haben.

Auf Nummer Sicher gehst du natürlich am besten, indem du (im Rahmen deiner Möglichkeiten) möglichst keine Konflikte aufkommen lässt und dich im Zweifel daran hältst, nach einem schlechten Auseinandergehen neue Erfolgserlebnisse zu sammeln – denn dann kräht bald kein Hahn mehr nach alten Referenzen. Verbuch es also unter «Erfahrungen» und setz die Segel (wieder) auf Erfolgskurs!