Hochschulpraktikantin / Hochschulpraktikant
Das SIR wird auf internationaler Ebene als innovatives Kompetenzzentrum an der Schnittstelle zwischen akademischer und praktischer Rechtsvergleichung anerkannt. Sie unterstützen die Juristinnen und Juristen des Instituts während 3-6 Monaten und erhalten einen vertieften Einblick in die gesamten Tätigkeiten, insbesondere der Forschungstätigkeiten, des Instituts.
Ihre Aufgaben
- Vornehmen von rechtlichen Abklärungen in den jeweiligen nationalen Rechtssystemen Ihres Herkunftslandes, bei der Erstellung und Prüfung von Gutachten
- Übersetzungen und sprachliche Korrekturen in der Muttersprache
- Mitwirken an wissenschaftlichen Kolloquien oder anderen Anlässen
Ihre Kompetenzen
- Masterabschluss (MLaw) an einer Rechtsfakultät in Dänemark, Norwegen oder Schweden; oder in einem arabischen Land; oder Frankreich
- Sehr gute Kenntnisse einer Amtssprache und des Englischen
- Skandinavische, arabische und/oder französische Sprachkenntnisse, je nach Jurisdiktion
- Interesse für ausländische Rechtsordnungen und für die Rechtsvergleichung
- Sorgfältige, exakte und selbstständige Arbeitsweise, klarer, präziser schriftlicher Ausdruck
- Flexibilität und Teamfähigkeit
Zusatzinformationen
Zulassungskriterien: Praktikumsbeginn spätestens 5 Jahre nach erfolgreichem Master oder max. 1 Jahr nach juristischem Nachdiplomstudium (LL.M.). Arbeitserfahrung im Bereich der Rechtsvergleichung weniger als 12 Monate.
Stellenantritt: (Früh-)Sommer 2020.
Für fachliche Auskünfte kontaktieren Sie bitte Frau Nadakavukaren Schefer Krista, Co-Leiterin Recht und Wissenschaft, Tel. 021 692 49 11. Referenznummer: 413-Stagiaire
Zum Arbeitgeber
Das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung ist eine unabhängige Anstalt des Bundes. Seine Hauptaufgabe besteht darin, Gerichten, Verwaltungsbehörden, Anwälten und Notaren sowie Privatpersonen in objektiver Weise das ausländische und internationale Recht zugänglich zu machen. Zudem unterstützt das Institut die Universitäten im Bereich der Rechtsvergleichung und betreibt in beschränktem Rahmen rechtsvergleichende Forschung.
Die Bundesverwaltung achtet die unterschiedlichen Biografien ihrer Mitarbeitenden und schätzt deren Vielfalt. Gleichbehandlung geniesst höchste Priorität.



