4 Fehler, die dich den Job kosten können

Dass man in seinem Job nichts aus dem Büro mitgehen lassen oder Daten weitergeben sollte, ist offensichtlich. Aber es gibt auch viel kleinere Verge...

  • 14. April 2020
  • 3 Min. Lesezeit
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Dass man in seinem Job nichts aus dem Büro mitgehen lassen oder Daten weitergeben sollte, ist offensichtlich. Aber es gibt auch viel kleinere Vergehen und Fehler, wegen denen man seinen Job verlieren kann – ohne, dass einem das im entscheidenden Moment überhaupt klar ist.

Besonders digitale Fehltritte treten in der heutigen Zeit immer häufiger als Kündigungsgrund in Erscheinung: Angestellte veröffentlichen unpassende Inhalte in sozialen Medien und tragen dafür die Konsequenzen – selbst wenn es ihr privater Account (aber ein öffentlicher Post) war. Und es gibt noch mehr Fehler, die du dir besser nicht leisten solltest.

1. Negativität

Schliesslich wurdest du eingestellt, um deinem Chef und deinen Kollegen das Leben einfacher zu machen – nicht schwerer. Leute, deren negative Einstellung sich durch das ganze Büro verbreitet, weil sie sich ständig über einzelne Personen, ihre Aufgaben oder die Zustände im Allgemeinen beschweren, verkomplizieren alle Abläufe. Und sie sind dann meist diejenigen, die gefeuert werden, wenn die Situation unerträglich wird – nicht die vermeintlich schwierigen Kollegen.

2. Versprechen nicht einhalten

Mit dem Unterschreiben deines Vertrags hast du ein Versprechen abgegeben: Dass du mit den Anforderungen der Stelle zurechtkommst und dein Bestes im Sinne der Firma geben wirst. Wenn du allerdings bei deinen Skills geschummelt hast, wird sich das eher früher als später bemerkbar machen. Und auch wenn du deinem Chef (trotz besseren Wissens) weismachst, dass ein Projekt super läuft und du die Deadline locker einhalten kannst, wird das auffliegen. Im besten Fall lässt es dich vor dem gesamten Team richtig schlecht dastehen; im schlechtesten kostet es dich deinen Job.

3. Regelverstösse

Ob du über den Büro-Verteiler eine Partyeinladung an alle verschickst oder ohne zu fragen Aushänge in der Küche anbringst, um deine alte Couch an den Mann zu bringen: Du könntest damit Unternehmensrichtlinien verletzen. Die Ausrede, dass du davon nichts wusstest oder andere das ja auch machen, wird hier aber höchstens ein Mal ziehen. Wiederholungstäter dürfen sich nicht wundern, wenn sie auf der Abschussliste landen. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn du dir schon andere Schnitzer erlaubt hast oder deine Leistung zu wünschen übrig lässt – dann kann ein solcher Regelverstoss der Tropfen sein, der das Fass zum Überlaufen bringt.

4. Für das Unternehmen sprechen

Und hier geht es nicht um offizielle Pressemeldungen oder Statements über den Unternehmensblog, für die du verantwortlich bist. Sondern um Fälle, in denen du ohne Absprache öffentlich – sei es im Internet oder auf der Strasse ins Mikrofon eines Reporters – ein Statement abgibst und dich dabei als Mitarbeiter der Firma X kenntlich machst. Denn so erweckst du den Eindruck, dass du offiziell im Namen des Unternehmens sprichst. Und selbst wenn das nicht deine Absicht war oder du überrumpelt wurdest – es kann zu einem Kündigungsgrund werden, denn damit überschreitest du deinen Kompetenzbereich deutlich.

Viele Angestellte machen den Fehler, zu denken, dass sie nur wegen wirklich grosser Verstösse ihren Job verlieren können. Aber wie es so schön heisst: Der Teufel steckt im Detail. Und nicht alle Chefs gehören zu den Menschen, die gerne zweite (oder dritte) Chancen vergeben. Also sei dir im Job stets bewusst, was geht – und was eben nicht.